Kriegsdienstverweigerer müssen zittern

Illustration Friedenstaube auf Panzer
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Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht.
Evangelische Friedensarbeit
Kriegsdienstverweigerer müssen zittern
Zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung am heutigen Mittwoch (15. Mai) fordert die Evangelische Friedensarbeit nachdrücklich Schutz und Hilfe für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure vor allem aus der Ukraine, Russland und Belarus. "Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, das auch in Kriegszeiten gilt", so der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Friedrich Kramer.

"In Litauen hatte ich die Gelegenheit, mit Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern aus Belarus zu sprechen", sagt Friedrich Kramer. Die persönlichen Schicksale seien dramatisch. "Teilweise droht den Asylsuchenden die Abschiebung nach Belarus, wo lange Haftstrafen oder eine Anklage wegen Hochverrats auf sie warten", so der EKD-Friedensbeauftragte. Dass in der Europäischen Union Menschen um ihr Leben zittern müssten, nur weil sie ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Anspruch nehmen würden, sei für die Friedensnobelpreisträgerin EU unwürdig, sagt der Landesbischof.

"Belarussische Deserteure werden in Litauen vom Verteidigungsministerium als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft", kritisiert auch Gregor Rehm, der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Friedrich Kramer bei seinem Besuch in Litauen begleitet hatte. Die Asylbehörden würden dieser Einschätzung folgen und entsprechende Bescheide erstellen, so Rehm. "Bisher war die gängige Praxis ohne gesetzliche Grundlage. Das scheint sich aber im Moment zu ändern. Es gibt Bestrebungen, diese Praxis in Gesetzesform zu gießen. Für die belarussischen Deserteure in Litauen bedeutet dies eine Katastrophe", so der pfälzische Friedensbeauftragte. Dies seien Beispiele, wie gefährdet das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung sei, so die Vertreter der Evangelischen Friedensarbeit im Raum der EKD.

Aktuell würden ukrainische Kriegsflüchtlinge im wehrpflichtigen Alter von den Regelungen eines neuen Mobilisierungsgesetzes bedroht. "Danach sollen wehrpflichtige Ukrainer in den Auslandsvertretungen keine Reisepässe mehr erhaten", kritisiert Sabine Müller-Langsdorf von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). Dies bedeute, dass wehrpflichtige Ukrainer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, deren Papiere ablaufen würden, in die Ukraine zurückkehren müssten. 

"Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnt und dem deswegen Verfolgung in seinem Heimatland droht, der hat einen Anspruch auf Asyl", machte Sabine Müller-Langsdorf deutlich. Darum müsse die Bundesregierung dies auch bei den ukrainischen Kriegsflüchtlingen, die keinen Wehrdienst leisten möchten, anerkennen und ihnen Schutz gewähren, fordert das EAK-Vorstandsmitglied.